Hilfsmittel auf Rezept
Hilfsmittel, die im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen wurden, können über eine ärztliche Verordnung bei der Krankenkasse ganz oder teilweise abgerechnet werden.
Die Krankenkasse übernimmt hierbei die vollen Kosten eines Standardmodells. Bei höherwertigeren Modellen übernimmt die Krankenkasse nur einen Teil (in der Regel in Höhe der Kosten eines Standardmodells) und der Patient muss die Differenz als eine wirtschaftliche Aufzahlung selbst übernehmen.
Gerne kümmern wir uns für Sie um Ihr Rezept und versorgen Sie mit dem gewünschten Hilfsmittel.
Ablauf einer Bestellung auf Rezept:
- Ihr Arzt stellt Ihnen ein Rezept für ein Hilfsmittel aus
- Suchen Sie sich ein passendes Hilfsmittel in unserem Shop aus
- Klicken Sie auf "Rezept für diesen Artikel einreichen"
- Füllen Sie das Formular aus, fügen Sie das Rezept und gegebenenfalls Ihre Zuzahlungsbefreiung an
- Wir kümmern uns um die Einreichung bei Ihrer Krankenkasse
- Nach Rückmeldung der Krankenkasse melden wir uns bei Ihnen mit dem Ergebnis
- Sie beauftragen uns mit der Lieferung des Hilfsmittels
- Nach Erhalt des Hilfsmittels senden Sie die unterschriebene Empfangsbestätigung im Freiumschlag zurück
Häufig gestellte Fragen
Die komplette Rezepteinreichung ist bis hin zur endgültigen Beauftragung, nach Rückmeldung der Krankenkasse, für Sie kostenlos und unverbindlich. Ob eine wirtschaftliche Aufzahlung notwendig ist und wie hoch diese sein wird, hängt von verschiedenen Faktoren, wie z.B. bei welcher Krankenkasse sie sind, ab und kann hier nicht pauschal beantwortet werden. Sollten Sie nicht von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sein, fällt diese ebenfalls noch an.
Unser Tipp:
Reichen Sie Ihr Rezept bei uns ein. Wir kümmern uns für Sie um eine schnelle Bearbeitung bei Ihrer Krankenkasse.
Ähnlich wie mit einem Rezept in der Apotheke, muss auch bei einem Hilfsmittel-Rezept eine Zuzahlung geleistet werden.
Die Höhe der gesetzlichen Zuzahlung lässt sich in der Regel einfach errechnen:
- 10% des Kaufpreises
- Mindestens 5,- Euro
- Maximal 10,- Euro
Während man für ein Hilfsmittel im Wert von 79,- also 7,90 Euro zuzahlen müsste, muss man bei einem Hilfsmittel im Wert von 3999,- Euro lediglich nur 10,- Euro zuzahlen.
Unser Tipp:
Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf und informieren Sie sich, ob Sie die Bedingungen für eine Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung bereits erreicht haben und lassen Sie sich eine Befreiung ausstellen.
HMV ist die Abkürzung für Hilfsmittelverzeichnis. In diesem Verzeichnis werden alle anerkannten Hilfsmittel mit ihren individuellen Besonderheiten geführt. Die Kosten für diese Hilfsmittel werden in der Regel (nach Genehmigung) vollständig als Vergütungspauschale von der Krankenkasse übernommen, bleiben dann jedoch aber auch Eigentum der Kasse.
Das Hilfsmittelverzeichnis können Sie hier einsehen: Zur Webseite des GKV Spitzenverband
Zur Berechnung der Vergütungspauschale eines Hilfsmittels orientieren sich die Krankenkassen an den Hilfsmitteln aus dem dem Hilfsmittelverzeichnis. Umgangssprachlich hat sich für diese Hilfsmittel der Begriff "Kassenmodell" eingebürgert. Wünscht der Kunde nun aber ein höherwertigeres Modell (was auch sein Recht ist, da das Hilfsmittelverzeichnis nicht verpflichtend ist) als das verschriebene "Kassenmodell", dass muss der Kunde die Differnz zwischen Kaufpreis und Vergütungspauschale selbst übernehmen. Es leider nicht möglich diese wirtschaftliche Aufzahlung vorab in unserem Shop zu berechnen, da die Vergütungspauschale von sehr vielen Faktoren wie z.B. Krankenkasse, Bundesland, Kassenvertrag, evtl. Fachverbandsverträge, Sonderverträge und teilweise sogar Postleitzahlgebieten abhängig ist.
Durch die Vielzahl der Krankenkassen in den einzelnen Bundesländern, den unterschiedlichen Verträgen zu den einzelnen Hilfsmittelkategorieen und der Tatsache dass manche Kassen in bestimmten PLZ-Gebieten Vertragspartner vorschreiben, kann es leider vorkommen, dass wir in Einzelfällen keine Versorgung vornehmen können.
Natürlich können privat versicherte Patienten ein Hilfsmittel über eine Verordung bei uns beziehen. Bitte beachten Sie hierbei die jeweiligen Tarifkonditionen und Abrechnungsvereinbarungen die mit Ihrer Versicherung getroffen wurden.
Unser Tipp:
Reichen Sie Ihr Rezept bei uns ein oder nehmen Sie vorab Kontakt mit uns auf, damit wir Ihre Versorgung sicherstellen können.