Führerschein, Kennzeichen, Helmpflicht,...
Bei welchen Fahrzeugen brauche ich welchen Führerschein?
Kein Führerschein erforderlich
Führerschein: AM
Führerschein: M (Mofa-Prüfbescheinigung) oder AM
Führerschein: AM
Bauartbedingt wird ein entsprechender Motorrad- oder Autoführerschein benötigt
Führerscheinklasse AM
Wird benötigt für:
Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren bzw. einer Nenndauerleistung bis zu 4 kW bei Elektromotoren.
Mindestalter:
15 Jahre
Ist enthalten in:
Führerscheinklassen A1, 1b, 4 (ab 16 Jahren)
Führerscheinklassen 1a, 1, 2, 3, B, C (ab 18 Jahren)
Besonderheit:
Wird nicht benötigt, wenn Sie vor dem 01.04.1965 geboren wurden
Helmpflicht
Bei Fahrzeugen bis zu 20 km/h ist das Tragen eines Helmes keine Pflicht. Wir empfehlen dennoch -gerade bei zwei- und dreirädrigen Fahrzeugen- einen Helm zu tragen.
Bei schnelleren Fahrzeugen ist das Tragen eines Helmes Pflicht. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn das Fahrzeug einen Gurt zum Anschnallen hat, dann hat man die Wahl, ob man einen Helm trägt oder sich anschnallt. Hier empfiehlt sich natürlich beide Sicherheitsvorkehrungen zu nutzen.
Ab wann wird ein Kennzeichen benötigt?
Sobald das Fahrzeug schneller als 6 km/h fahren kann wird ein Kennzeichen benötigt. Bei einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h reicht hier ein einfaches Versicherungskennzeichen für Mofas oder Mopeds.